UNO im „Fall Oliver“: Frauenrechte statt Menschenrechte?

Kurzfassung:

Die Männerpartei zeigt anhand des Falles „Oliver“ auf:
– Das Familienrecht zeigt nach außen eine neutrale, objektive Fassade, doch hinter den Kulissen ist es voreingenommen, diskriminiert Väter und schützt Mütter selbst bei Kindesentführung, Kontaktverweigerung oder Vaterentfremdung.
– Österreich hält sich selbst nicht an das Haager Kindesentführungsübereinkommen.
– Die UNO stellt mir ihrer Frauenkonvention und einer einseitigen „Antidiskriminierungsstelle“ die Rechte von Frauen klar über die Rechte von Männern und betreibt Diskriminierung von Männern und Vätern.

Die  Männerpartei fordert von Österreich und der UNO:
– Einhaltung des Haager Kindesentführungsübereinkommens.
– Die Einführung wirklich gleichwertiger Elternschaft, statt nur durch Tricks vorzugaukeln, dass beide Eltern gleiche Rechte hätten.
– Schaffung einer überarbeiteten Menschenrechtekonvention für alle als Ersatz der Frauenkonvention und der Menschenrechtekonvention von 1948

Die österreichischen Vätervereine erklären den 21. März zum „Equal Parenting Day“: Ab heute sind Trennungsväter vom Kontakt der Kinder bis zum Jahresende ausgeschlossen.

Volltext:

„Das gesamte Familienrecht ist eine doppelbödige Täuschung der Menschen: Nach außen bemüht sich die Politik, den Anschein aufrecht zu erhalten, als ob Mütter und Väter gleich und fair behandelt würden. Doch hinter der Fassade ist in Wahrheit bereits im Vorhinein klar: Ziel der meisten Verfahren unter voreingenommenen Richtern und Ämtern ist es, Gründe und Vorwände zu suchen, um der Mutter recht geben zu können!“ Der Bundesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler, bringt mit diesen aufrüttelnden Worten den Eindruck der Menschen in Österreich auf den Punkt. Der schockierende Beweis ist für ihn einmal mehr der „Fall Oliver“ und die aktuellen Ereignisse rund um diese Geschichte:

– Das Haager Kindesentführungsübereinkommen guter 100 Staaten untereinander regelt, dem ersten Anschein nach ganz objektiv, für beide Eltern: Wer ein Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteiles ins Ausland bringt, ist ein Kindesentführer! Das Kind ist sofort in den Erststaat zurückzubringen.
Wie so oft liest der Gutgläubige den Text und mag ernsthaft glauben, was für beide Eltern geschrieben stünde, würde tatsächlich für beide Eltern gelten. Doch die Praxis zeigt klar, besonders in Österreich: Wenn ein Vater das Kind vom Ausland nach Österreich bringt, wird ihm mit Hilfe von Polizei und notfalls der Sondereinsatztruppe unter Blaulichteinsatz und der Waffe im Anschlag sein Kind wieder abgenommen und es zur Mutter rückgeführt. Wenn andererseits eine Mutter das Kind nach Österreich entführt, unternehmen dieselben Behörden nichts dagegen und decken sogar noch die Mutter, wie in den Fällen Sandra Mainas und Doris Povse sogar noch mit massiver medialer und politischer Unterstützung augenscheinlich wurde.  Österreich bricht bewusst das Kindesentführungsübereinkommen, wenn Mütter dagegen verstoßen. Österreich diskriminiert somit Väter klar, deutlich und völlig schamlos.

– Der „Fall Oliver“ zeigt umso beschämender die Verlogenheit der Republik: Der 10-jährige Oliver lebt in Dänemark. Bis 2010 lebte er mit beiden Eltern dort. Dann trennte sich die Mutter, eine Österreicherin, von Olivers Vater und beschloss, nach Österreich zurückzukehren, mit all ihrem Hab und Gut. Doch offenbar zählte sie zu ihren persönlichen Besitztümern neben dem Schminkkoffer und der Handtasche auch ihren Sohn, Oliver, den sie nach Österreich verbrachte, natürlich ohne Zustimmung des Vaters einzuholen oder sich offenbar nur im Geringsten für die Wünsche und Nöte ihres Sohnes, dem sie gerade die Trennung von seinem Vater zugemutet hatte, zu interessieren. So wurde Olivers Mutter eindeutig zur Kindesentführerin. Doch Österreich ergriff Partei für die Mutter, verweigerte die Rückführung und brach, wie immer, wenn es eine Mutter betreffen würde, wieder einmal das selbst ratifizierte Kindesentführungsübereinkommen. Gleichzeitig erzählt die Politik ihren Wählern, das Familienrecht würde stets beide Eltern fair und ausgeglichen behandeln – eine glatte Lüge, welche hier wieder einmal auffliegt.

– Olivers Vater hat darauf, vom österreichischen Familienrecht im Stich gelassen, kurzerhand Oliver selbst wieder nach Dänemark gebracht. War das nun ebenfalls eine Kindesentführung, oder war Oliver bereits widerrechtlich in Österreich und die eigenmächtige Rückführung letzlich rechtens? Der Vater hat stets betont, Oliver könne seine Mutter jederzeit sehen, doch der Aufenthalt seines Sohnes in Dänemark wird von ihm nun einmal ebenso gewünscht, wie ihn die Mutter in Österreich erzwingen wollte, und schließlich ist der letztgültige legale Aufenthalt Olivers nun einmal seit 2010 in Dänemark. Jeder mag dazu stehen, wie er will, doch die Einseitigkeit unseres Rechts zeigt sich hier wieder schonungslos: Der Vater soll nun zwar ein Kindesentführer sein, die Mutter hingegen, welche zuerst das Kind entführt und damit diese prekäre Lage verursacht hat, soll unschuldig sein?
Wer diese Einstellung hat, zeigt, was er von Vätern und der Wichtigkeit von Vater-Kind-Beziehungen hält, nämlich im Grund nichts. Diese Einstellung zeigen die österreichische Politik, die österreichischen Gerichte, Teile der Medien und erschreckenderweise jetzt sogar die UNO:

– Olivers Mutter geht, um ihren Sohn zu sehen, nicht einfach nach Dänemark, wie sie dies in den letzten vier Jahren hätte tun können, sondern beschwert sich lieber durch alle Instanzen bis nach New York an die UNO, weil sie Oliver nicht seinem Vater entfremden durfte: Hier findet sich ein „UN-Komitee zur Eliminierung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW)“, welches plötzlich meint, die Rechte der Mutter und des Kindes seien verletzt worden  Wie so oft im Familienrecht wird das Recht des Kindes nach den Interessen der Mutter ausgelegt, doch in einem weiteren Bezug leistet sich das  Komitee Unfassbares: Es spricht nicht nur einseitig und völlig mütterlastig von vorgeblichen „Kinderrechten“, sondern zusätzlich vom Recht der Mutter, das zu wahren ist – nicht jedoch vom Recht des Vaters, welches ignoriert werden soll. Diese sich selbst spottende „UNO-Antidiskriminierungsstelle“ diskriminiert somit ganz offen und schamlos Väter, denn sie erklärt das Recht auf Kindesentführung und Vaterentfremdung zum Frauenrecht!

– Dass eine UNO-Stelle hier eine Verletzung der „Frauenrechtskonvention“ ortet, zeigt eine bedenkliche Einstellung der Vereinten Nationen: Frauenrechte sind für sie also bessere Menschenrechte, Grundrechte, welche für Männer nicht gelten sollen. Die Erklärung und das Einmahnen besonderer Frauenrechte ist ein Tabubruch: Wir leben in einer neuen Zweiklassengesellschaft. Männer sind von einem Teil der Grundrechte ausgeschlossen.

Hannes Hausbichler fordert von der Politik von Österreich aufwärts bis zur UNO ein Nach- und Umdenken, denn beides ist offensichtlich schon lange nicht mehr geschehen. Die Politik folgt besser den Ideen der österreichischen Vätervereine, wie zuletzt der Erklärung des 21. März zum „Equal Parenting Day“: Bis heute konnten Trennungsväter ihre Kinder tatsächlich sehen, ab heute wechseln sie bis zum 31. Dezember in eine menschenunwürdige Rolle: Zum anspruchs- und rechtlosen Zahlvater!

Die Männerpartei fordert von Österreich und den Vereinten Nationen:

– Sicherstellung für Kinder, dass nur zwischen beiden Eltern einvernehmliche Aufenthaltsveränderung von statten gehen kann, anstatt einen faktischen Freibrief für Mütter zur Kindesentführung zu erteilen.

– Einvernehmliche Aufenthaltsveränderung als Teil echter gleichwertiger Elternschaft zu etablieren bzw. deren Etablierung in allen Staaten zu fordern, mit den Bestandteilen der Doppelresidenz als Regelfall, des gesicherten, durchsetzbaren Kontaktrechts, der einvernehmlichen Aufenthaltsveränderung und Mitbestimmung in wesentlichen Fragen auch innerhalb nationaler Grenzen sowie endlich des Rechts auf Wissen um die biologische Abstammung statt des Freibriefs für Vaterschaftsbetrug.

Die Überarbeitung der Abänderung der Frauenrechtekonvention so, dass sie wieder alle Menschen einbezieht  und die Menschenrechtekonvention von 1948 modernisiert.

Hinweise:
Die UNO sieht in der fehlenden Unterstützung der Mutter durch Dänemark bei Olivers Entführung eine Bruch der Frauenrechte:
http://steiermark.orf.at/news/stories/2763275/

Die Krone berichtet von einem „unglaublichen Martyrium“ für die Mutter. Tausenden Vätern geht es täglich so, dies findet kein Interesse:
http://www.krone.at/Oesterreich/Neuer_Akt_im_tragischen_Entziehungsfall-Fall_Oliver-Story-501066

https://i0.wp.com/imgl.krone.at/Bilder/2016/03/16/Neuer_Akt_im_tragischen_Entziehungsfall-Fall_Oliver-Story-501066_630x356px_be7cc769cb1fcdfd04ed66dc79b66056__fall-oliver-s1260_jpg.jpg
Bildquelle: http://www.krone.at/Oesterreich/Neuer_Akt_im_tragischen_Entziehungsfall-Fall_Oliver-Story-501066

Olivers Mutter nach der Rückführung durch den Vater, wie sehr ihr der Sohn fehlt: „Das wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht“ – Welche Farce, hat sie doch exakt das dem Vater angetan und damit erst begonnen, was sie nun selbst bitterlich beklagt:
http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/3936963/Kindesentziehung_Das-wunsche-ich-meinem-aergsten-Feind-nicht#

Der Fall Povse: Die Mutter entführt das Kind aus Italien, Österreichs Medien und Politiker helfen ihr dabei bis heute. In der Presse zeigt sie sich im Versteck, so wie es aussieht, schon mit neuem Partner und somit ausgetauschtem Vater, und präsentiert sich als „Familie Povse“.
http://www.heute.at/news/oesterreich/Sofia-Ihre-Flucht-und-das-Happy-End;art23655,915163

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/Vertragsstaaten/Vertragsstaaten_node.html

Das UN-Komitee zur Eliminierung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) und die Frauenrechtskonvention:
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CEDAW/Pages/CEDAWIndex.aspx
http://www.frauenrechtskonvention.de/uebereinkommen-zur-beseitigung-jeder-form-von-diskriminierung-der-frau-cedaw-2234/

Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

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