Umarmung künftig strafbar? Männerpartei warnt vor Willkür!

Kurzfassung:
Die Männerpartei stellt sich mutig der Diskussion zur Reform des Strafrechts.
Die Männerpartei kritisiert:
–      Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz werden im gesamten Bereich des Gewaltschutzes nicht mehr angewendet, bei Wegweisung, Betretungsverbot, sexueller Belästigung und sogar Vergewaltigung. Ohne Sachbeweise wird abgeurteilt. Angeklagte werden von vorneherein als Täter dargestellt. So werden Viele zu eigentlichen Opfern.
–      Subjektive Aussagen der Frau gelten zunehmend als Fakten und Tatbeweise. Flankierend dazu werden Gewaltstudien veröffentlicht, welche Horrorzahlen veröffentlichen, einfach, weil sie ausgewählte Frauen nach empfundenen Gewalterfahrungen fragen. Männer werden gar nicht befragt, Beweise nicht erfasst, das Klima auf diese Weise aufheizt.
–      Das Negativbeispiel Spanien darf nicht Schule machen: Dort gibt es eine Sondergerichtsbarkeit gegen Männer, unter „Gender based Violence“ werden sie härter und oft unfair abgeurteilt.

Die Männerpartei fordert:
– Wiederherstellung von Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz in Justiz, Rechtspraxis und Gesetzen.
– Die Öffentlichkeit ist objektiv über Gewaltschutz und dessen Missbrauch gleichermaßen zu informieren.
– Jede Straftat ist klar zu definieren. Niemals darf eine Straftat durch das subjektive Empfinden des Gegenübers bewertet werden, denn das ist blanke Willkür.
– Richter und Politiker sind über die Errungenschaften des Rechtsstaates neu zu schulen, denn offenbar wissen sie nicht mehr über dessen Wichtigkeit Bescheid!

Volltext:
Der Bundesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler, beobachtet die aktuelle Diskussion um die Strafrechtsreform mit Besorgnis. Mehr denn je sieht er die Zeit gekommen, um mit klaren Worten eine mutige und kritische Bilanz über die Fehlentwicklungen im österreichischen Strafrecht zu ziehen:

In den 80-er Jahren hatten Feministinnen Druck auf Politik und Justiz auszuüben begonnen, damit der Vergewaltigung Angeklagte möglichst nie freigesprochen werden, auch, wenn Sachbeweise für eine Vergewaltigung fehlen. Dieser Druck zeigt seit den 90-er Jahren einen zweifelhaften Erfolg: Seitdem werden Angeklagte in Vergewaltigungsprozessen bereits vorab als „Täter“, die Anzeigenden als „Opfer“ bezeichnet, obwohl der Tatbestand nicht erwiesen ist. Seitdem wurden tausende Männer in Europa mit beängstigenden Urteilsbegründungen wie „Es bestand kein Grund, an den Aussagen des Opfers zu zweifeln“ zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Einen Grund, an den Aussagen des Beschuldigten zu zweifeln, gab es in den vielen dieser Fälle zwar ebenfalls nicht, und doch: Der Angeklagte wurde ohne Sachbeweis eingekerkert. Einen dramatischen Beweis stellt der Fall Horst Arnold in Deutschland, das mit Österreich vergleichbar ist, dar: Erst im Nachhinein wurde das „Opfer“ als krankhafte Lügnerin enttarnt, der Unschuldige war bereits, nach Jahren in Haft, gestorben. Beweisbare Fälle für Falschbeschuldigung sind selten, daher ist dieser Fall einer von denen, welche die Spitze des Eisberges bilden. Und doch: Noch immer setzen Feministinnen und Frauenpolitikerinnen die Justiz unter Druck, weil sie ihrer Meinung „zu viele“ Freisprüche in Vergewaltigungsprozessen fällen, obwohl schon jetzt fleissig ohne Sachbeweise abgeurteilt wird. Sie rechnen sogar „Verurteilungsquoten“ aus und ziehen damit zu Felde, somit erinnern schon sie an die Verhaftungsquoten unseliger Regimes der Vergangenheit.

„Dieser rechtsstaatliche Sündenfall, die Abschaffung von Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz, zieht sich in Österreich wie Europa wie ein roter Faden durch. Staaten üben zunehmend Willkür durch Justiz und Gesetze aus. Kritik daran wird medial und politisch unterdrückt, aus Angst, den Gewaltschutz damit zu gefährden. Doch damit wird der Glaubwürdigkeit des Gewaltschutzes nachhaltig geschadet!“, zeigt Hannes Hausbichler auf, und führt aus, wie seit 30 Jahren die Grundsätze des Rechtsstaates zunehmend ausgehebelt wurden und werden:

– Seit der Einführung von Wegweisung und Betretungsverbot ist es üblich, dass Männer auf jede noch so unbewiesene Beschuldigung hin einfach aus ihrer eigenen Wohnung gewiesen werden können, bis zu ein halbes Jahr lang. Der letzte an die Männerpartei gegangene Fall war der einer seelisch schwer kranken Frau, welche ihren Mann der Gewalt beschuldigt hat. Er wurde nur mit der Unterwäsche am Leib von der Polizei weggewiesen. Mittlerweile ist die Frau psychiatriert, der Mann jedoch wird nie rehabilitiert werden.

– Bei sexueller Belästigung müssen beschuldigte Unternehmen mittlerweile beweisen, dass sie unschuldig sind, sonst werden sie verurteilt. Die Beweislastumkehr ist eine rechtsstaatliche Katastrophe. Auch hier jedoch ist sie gewünschter Alltag der heutigen Frauenpolitik.

– Jetzt will die Politik unter den schönen Worten „Nein muss genügen“ neue Willkür: Jede Umarmung soll strafbar sein, wenn nur ein „Tatbestand“ eintritt: Wenn die Frau hinterher nicht einverstanden war. Dasselbe Spiel wie bei der faktischen Beweislastumkehr in Vergewaltigungsprozessen in den 80-er Jahren beginnt: Zuerst melden sich gute Juristen mit Bedenken. Dann spielt die Politik jedoch mit Emotionen und beginnt mit einseitigen, selektierten Opfergeschichten, denn: Wenn ein leidendes Opfer gezeigt wird, ob echt oder nicht, wird damit die Wut auf den Beschuldigten geschürt. Er gilt als Täter. Exakt dieses Spiel soll eine gute Justiz verhindern. Exakt dieses Spiel spielt sie mittlerweile jedoch längst mit, unter Druck und Belohnung von der Politik.

– Statt beweisbaren Tatbeständen, welche einem echten Rechtsstaat zugrunde liegen, reicht plötzlich subjektives Empfinden der Frau aus, um Männer zu sanktionieren. Für eine Wegweisung reicht es in der Praxis bereits aus, wenn eine Frau sagt, sie fühle sich bedroht, ohne jeden Beweis für Gewalt oder Bedrohung. Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet. Subjektives Empfinden soll nun auch bei sexueller Belästigung genügen. Feministen verlangen seit langem, dass ein Mann wegen Vergewaltigung eingesperrt wird, wenn eine Frau sich hinterher vergewaltigt gefühlt hat, ohne je „Nein“ gesagt zu haben.
Die EU heizt die Gleichsetzung von subjektivem Empfinden und tatsächlicher Gewalt noch an, indem sie zuletzt sogar eine riesige Gewaltstudie veröffentlichte, welche als Fakten hinstellt, was sich bei genauer Überprüfung nur als Eines herausstellt: Die bloße Meinungsumfrage über subjektives Gewaltempfinden. Natürlich wurden nur Frauen gefragt, Männer kommen in der Studie offenbar nur als Täter in Frage.

– Spanische Zustände in Österreich sind zu befürchten. Dort geschieht Unfassbares, unter medialem Totschweigen in Europa: Ein eigener Tatbestand der „gender based violence“ bestraft Männer für exakt dieselben Taten ohne langes Federlesen härter als Frauen, weil Taten als „sexistisch motiviert“ eingestuft werden, wenn Männer sie begehen. Zu diesem Zweck gibt es eigene Schnellgerichte, welche nur für diese „Gender based Violence“ da sind und rücksichtlos hart urteilen. Selbst eine Gruppe von Feministinnen wendet sich protestierend an die Männerpartei und die Europäische Väterplattform, weil sie diese Zustände als ungerecht empfindet!

„Gewalt- und Opferschutz sind gute Anliegen. Doch wenn der Rechtsstaat aufhört, ein solcher zu sein, dann werden immer mehr Angeklagte in Wahrheit zu Opfern. Daher fordert die Männerpartei anlässlich der Strafrechtsreform:

– Wiederherstellung von Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz in Justiz, Rechtspraxis und Gesetzen, damit das Strafrecht und unser gesamter Gewaltschutz glaubwürdig bleibt und treffsicher Schutz und Strafe anwendet. Beschuldigte im Sexualstrafrecht und Gewaltschutz sind gleich objektiv zu behandeln wie andere Angeklagte und Beklagte.

– Die Öffentlichkeit ist objektiv über Gewaltschutz und dessen Missbrauch gleichermaßen zu informieren. Statt eine aufgeheizte Stimmung gegenüber jedem Angeklagten zuzulassen, die ihn vorverurteilt, sind die Menschen durch Studien zum einen über die Häufigkeit und Verteilung jeder Form von Gewalt weiterhin umfassen informiert zu halten, zum Anderen jedoch Zahlen und Fakten über die Häufigkeit vermutlicher und erwiesener Falschbeschuldigungen, deren Motive und der Konsequenzen für die Opfer, der ursprünglich Beschuldigten, zu veröffentlichen.

– Jede Straftat ist klar zu definieren. Für jeden Menschen in Österreich soll durch Tatsachen erkennbar sein, ob seine Handlungen strafbar sein können oder nicht.Niemals darf eine Straftat durch das subjektive Empfinden des Gegenübers bewertet werden, denn das bedeutet blanke Willkür.

– Richter und Politiker sind über die Errungenschaften des Rechtsstaates neu zu schulen, denn offenbar wissen sie nicht mehr über dessen Wichtigkeit Bescheid! Die jahrtausendealten Errungenschaften sind unverrückbare Prinzipien. Hier darf erst recht nicht gelten, dass faule Kompromisse für Lobbyisten auf Kosten der Menschen in Österreich geschlossen werden und der Rechtsstaat dort aufgehoben wird, wo die Frauenpolitik unbedacht Druck macht.

Diese Klarstellungen und Forderungen mögen sehr mutig sein, angesichts des aufgeheizten Klimas gegenüber Beschuldigten bei häuslicher Gewalt und im Sexualstrafrecht,“ ist sich Hannes Hausbichler voll bewusst, „und doch beweist dies umso mehr, wie wichtig unsere Aufklärungsarbeit im Sinne eines gerechten Österreichs ist. Immer mehr Menschen wenden sich genau daher der Männerpartei zu, nachdem sich unsere jahrelange Bewusstseinsarbeit mit dem tatsächlichen Erleben vieler Männer und Frauen in unserem Land deckt. Die etablierte Politik ist daher zunehmend gefordert, das Vertrauen der Menschen wiederzugewinnen!“, schliesst der Vorsitzende der Männerpartei mit einer Mahnung an Regierung und Parlament ab.

Hinweise:

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4687695/Sexuelle-Belaestigung_Umarmung-konnte-strafbar-werden
https://i0.wp.com/diepresse.com/images/uploads/7/4/f/4687695/qatfztil_1426613555108586.jpg
http://aktuell.spoe.at/strafrecht-nein-muss-genuegen-509012/

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00098/fnameorig_389872.html
siehe „30. Erweiterung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung (§ 218 Abs. 1 Z 1 StGB)“

Kritik von Rechtsanwalt Dr. Manfred Ainedter: https://youtu.be/5uGFOQggb3w

Gender-based Violence, Kritik an Willkür in Spanien:
http://m.youtube.com/watch?v=4cOPjLnybqY&feature=youtu.be

http://en.wikipedia.org/wiki/Spanish_Courts_for_Violence_against_Women

Der Fall Horst Arnold, erwiesene Falschbeschuldigung: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/freispruch-nach-fuenf-jahren-haft-wie-konnte-es-zu-diesem-fehlurteil-kommen-11108682.html

Kontakt:

Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

Ihre Meinung?