Frauengerichtshilfe statt Familiengerichtshilfe? SPÖ-Frauensprecherin Wurm lässt Masken fallen!

Die Männerpartei deckte schon im Zuge der Reformverhandlungen 2012 auf: Die gesamte Familienrechtsreform ist eine Maskerade! Hinter schönen Worten versteckt sich die weitere Ignoranz des Rechts von Kindern und Vätern auf gesicherten Kontakt zueinander und möglichst umfangreichen Alltagskontakt.

Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, wurde eine Meldung zugetragen, in welcher sich nun endgültig die Wahrheit hinter fallengelassenen Masken zeigt:

SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm nennt die 2013 installierten Familiengerichtshilfen (die sie in eigener Unkenntnis dem Jahr 2011 zuordnet) tatsächlich wörtlich nicht Familiengerichtshilfen, sondern Frauengerichtshilfen! „Was die Männerpartei stets argwöhnte, bestätigt sich jetzt endgültig: Die SPÖ-Frauenpolitikerinnen betrachten alle Beamten, welche im Auftrag des Kindeswohls handeln sollten, als Helferinnen der Frauen, nicht der Kinder und natürlich schon gar nicht der Männer.“

Was für die SPÖ-Frauenpolitik wirklich ein Anliegen darzustellen scheint, nachdem sie sich mit ihrer „Frauengerichtshilfe“ hochzufrieden zeigt, ist wieder einmal von finanzieller Natur: Die SPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann vergisst gerne einmal ihre wirklich Aufgabe im Bildungsbereich und assistiert frauenpolitisch eifrig, sie sähe „Handlungsbedarf in der Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts.“ „Wie gut das wieder klingt“, zeigt sich Hausbichler bezaubert ob der Schönheit der Worte, „doch Österreichs Väter können erahnen, was diese Wendung wieder bedeutet: Schon jetzt wird der Kindesunterhalt nach dem Maximum, das man Vätern nehmen darf, bemessen, schon jetzt kann sich ein Vater um keinen Cent drücken und darf zur schwersten, dafür bestverdienenden Arbeit, zu der er je ausgebildet wurde, gerichtlich gezwungen werden, schon jetzt wird ein Vater sofort lohngepfändet oder geht schlicht schnellstens ins Gefängnis, wenn er nicht zahlt, schon jetzt dürfen Väter, und nur Väter, unter das Existenzminimum gepfändet werden, wenn sie schon aus dem letzten Loch pfeifen. Über eine „Weiterentwicklung“ dieses Unterhaltsrechts durch unsere SPÖ-Frauenpolitikerinnen dürfen sich Väter getrost große Sorgen machen.“

Die Arbeit so mancher „Frauengerichtshilfe“, so mancher „Frauenwohlfahrten“ und „Frauengerichte“, um bei Gisela Wurms verräterischer Umtaufe zu bleiben, erlebt die Männerpartei stets an schockierenden Einzelfällen. Ausgerechnet am selben Tag der SPÖ-„Frauengerichtshilfe“-Aussendung wurde Kurt H. in St. Pölten zu sieben Monaten Haft und einer Geldstrafe strafrechtlich verurteilt, weil er das „Verbrechen“ begangen hat, seinen Sohn, der bei ihm leben will, tatsächlich zu sich zu nehmen, obwohl nur eine einzige Person das nicht will: Die Mutter seines Sohnes. Die Strafe wurde nur deshalb bedingt ausgesprochen, weil sein Sohn eisern dabei bleibt, beim Vater leben zu wollen. Die Vorgehensweise der Ämter entsprach dabei wohl dem Weltbild Gisela Wurms: Familiengerichtshilfe und Jugendwohlfahrt waren nicht einmal zu vernünftigen Gesprächen mit dem Vater bereit und, so lässt sich einwandfrei belegen, haben stets ohne Kenntnis der Sachlage sofort Partei für die Mutter ergriffen, nicht für das Kind. So gesehen spricht Gisela Wurm nur aus, was vermutlich Absicht der SPÖ und in zwar nicht in allen, aber vielen Fällen leider Stand der Dinge ist: Oft agieren Familiengerichtshilfen, Familiengerichte und Jugendwohlfahrten so, als ob sie Frauengerichtshilfen, Frauengerichte und Frauenwohlfahrten wären.

„Daher verbleibt die Männerpartei in Kritik und Anerkennung gleichzeitig für Gisela Wurm: Die Kritik für ihre väter- und kinderfeindliche Einstellung mag sie verdienen, doch diese wird immerhin durch ihre Ehrlichkeit gelindert. Wenigstens gibt eine SPÖ-Funktionärin endlich zu, was die SPÖ-Frauenpolitikerinnen offensichtlich stets beabsichtigt haben und viele täglich in der Realität unter dem Mantel des Etikettenschwindels erleben,“ so Hausbichler.
Die Männerpartei fordert:

Totalumkehr durch Schulung und Kontrolle von Familiengerichten, Familiengerichtshilfen und Jugendwohlfahrten nach den Maßstäben echten Kindeswohls und dem Recht des Kindes auf beide Eltern sowie dem Menschenrecht Aller auf familiären Kontakt. Kontrolle von Gerichten kann unter Schutz der richterlichen Unabhängigkeit erfolgen, wenn österreichweite Auswertungen der Beschlüsse unabhängig von den Fällen zu spezifisch auf durch die Auswertungen ermittelten, gehäuften Missstände ausgerichtete Schulungen der Richter erfolgen und sie auf diese Weise mit der Häufung ihrer Fehler konfrontiert werden.

Faires, menschliches Unterhaltsrecht und damit kombiniert einen Ausweg aus den alten Rollbildern, durch einen Rechtsanspruch auf Doppelresidenz unter Teilung der finanziellen und naturellen Versorgungspflichten.

Kehrtwendung in Österreichs Frauenpolitik: Kein Lobbying mehr für Kontaktverweigerung, Vaterentfremdung und ungerechte oder übertriebene Unterhaltsansprüche, sondern Förderung der voll selbstverantwortlichen Eigenversorgung von Frauen und des völlig gleichberechtigten Familienengagements von Männern.
„Diese Form der Politik würde sich automatisch von einer reinen, exklusiven Frauenpolitik zu einer Politik für alle, zu der von der Männerpartei geforderten Solidaritätspolitik, wandeln!“, schließt Hausbichler mit einer gesunden Vision für die Zukunft ab.

Hinweise:
Presseaussendung der SPÖ zu „Frauengerichtshilfen“:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151124_OTS0290/budget-wurm-frauengerichtshilfe-gut-aufgestellt

Beweis der Armutsgefährdung durch Unterhaltspflichten anhand gesicherter Daten:
http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Armut-Unterhalt-2014-10-17.pdf
https://www.woonbond.nl/sites/woonbond/files/styles/full/public/afbeeldingen/rechter.jpg
Bildquelle: https://www.woonbond.nl/nieuws/antikraakbewoners-hoger-beroep-tegen-stadgenoot

Kontakt:
Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

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