BILD: Polizei-Schulterkamera überführt peinliche Lügnerin
Den Tatbestand „Versuchte Existenzvernichtung“ gibt es nicht. Es wird als harmlose Lüge betrachtet, wenn eine Frau einen Mann eines Sexualdelikts falsch beschuldigt.
Dazu muss man wissen, dass die Anzeigen wegen Sexualdelikten laut einer Polizei-Untersuchung aus dem Jahr 2005 zu mindestens der Hälfte Falschanklagen sind, die noch vor einer Weitergabe an die Staatsanwaltschaft aufgedeckt und dann fallengelassen werden. Eine Verfolgung wegen Verleumdung erfolgt schon deswegen nicht, weil der Unschuldige der beinah in die Mühlen der Justiz geraten wäre, nichts davon erfährt und damit auch nicht mal eine Privatklage erheben kann. Das ist das „minimale, verschwindend kleine Problem“ von dem Juristinnen bei der Debatte über die Reform des Vergewaltigungsparagraphen §177 reden.
(Hier Richtigkeit des BILD-Artikels nach recherchiert)
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