Männerpartei, Kinderrechte: Selbstlob der Regierung unangebracht!

Österreichs Familienrecht gibt Vätern im Konfliktfall keine realistische Chance, ihre Kinder angemessen zu sehen. Die Männerpartei kritisiert dies als Bruch der Menschenrechte der Väter, Kinder und väterlichen Verwandten (Recht auf Familienleben und familiären Kontakt sowie Diskriminierungsschutz) sowie als Bruch der Kinderrechtekonvention (Recht auf beide Eltern).

Außenminister Sebastian Kurz präsentierte jüngst in einer Aussendung die Rücknahme der Vorbehalte Österreichs gegen die Kinderrechtekonvention als „uneingeschränkte Bindung Österreichs an die Kinderrechtekonvention“.

Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, vermutet Unwissen bei Österreichs Aussenminister: „Die meisten männlichen Politiker scheinen entweder nicht zu wissen oder nicht wissen zu wollen, was ihre Parteifeministen im Familienrecht treiben: Die Verhinderung jeglicher fairen Väterrechte und somit zugleich indirekt die Verhinderung von Kinderrechten.

Eines soll nämlich hiermit klar gestellt sein: Wer Vätern keine Rechte gibt, nimmt nicht nur ihnen selbst Lebensqualität, sondern schadet zugleich unseren Söhnen, indem er ihnen ihre Zukunft nimmt. Daher gilt: Väterrechte sind Kinderrechte!

Aussenminister Kurz sei daher stellvertretend für alle, die es noch immer nicht wissen oder wissen wollen, zur Kenntnis gebracht:

Österreich setzt das Kontaktrecht von Vätern und Kindern praktisch nie durch. Die gesetzliche Grundlage zur Durchsetzung von Besuchsrecht spottet ihrer selbst: Die „Beugestrafe“ ist als einzige Strafe Österreichs ausdrücklich gar nicht zur Strafe vorgesehen, nur zur Vorbeugung. Wer gestern verweigert hat und behauptet, das morgen nicht mehr zu tun, kommt straffrei davon und kann beim nächsten Mal einfach wieder erzählen, ab jetzt „aber wirklich nicht mehr“ den Kontakt zum Vater zu behindern.

Österreichs Frauenpolitik fördert jede Handhabe der Mutter, den Kontakt zum Vater zu erschweren: Echte rechtliche Bestandteile der Gemeinsamen Obsorge wurden und werden verhindert, eine Mutter kann jederzeit an das andere Ende Österreichs ziehen und damit Besuchszeiten verunmöglichen, ungestraft Falschbeschuldigungen erheben oder einfach ohne vernünftige Begründung den Kontakt zwischen Vater und Kind unter kürzesten Zeiten in überwachte „Besuchscafés“ verlegen lassen, bis der Vater endlich aufgibt.

Österreich setzt keine Maßnahmen gegen Vaterentfremdung und lässt zu, dass Kinder gegen den Vater aufgehetzt werden können. Gerade, wenn der Vater in den Augen der Mutter „endlich aufgibt“, nachdem sie ihm normalen Kontakt zum Kind vergällt hat, wird so manchem Kind eingebläut, sein Vater liebe es nicht und ließe es allein. „Genau diese Kinder finden wir allzu oft als diejenigen Studenten wieder, welche schließlich den Vater auf den letzten Euro klagen, wie es ihnen die schon darauf ausgerichtete ÖH indirekt zu allem Überdruss noch empfiehlt“, so Hausbichler.

Österreich bricht das Recht der Kinder, Väter und Verwandten auf Wissen um die biologische Abstammung, in dem es Vaterschaftsbetrug als Kavaliersdelikt behandelt und mit einem „Unterschreibens-hier!“ – Druck bei Männern eventuelle Zweifel als nicht zulässig verdeutlicht.

Die Männerpartei fordert:

Durchsetzbares Kontaktrecht, damit Österreich die Kinderrechtekonvention endlich selbst ernst nimmt.

Vaterentfremdung als Straftatbestand.

Deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist für und ernsthafte Verfolgung von Vaterschaftsbetrug.

– Schaffung einer echten Doppelresidenz als Regelfall und ausschliesslich einvernehmliche Aufenthaltsveränderung der Kinder zwischen Eltern, welche sich beide um das Kind kümmern.

„Wir rufen Außenminister Kurz auf, sich nach dem guten „Verkaufen“ der Kinderrechtekonvention in den Medien nun auch genau mit den Inhalten zu befassen und damit, wie sie wirklich in Österreich gelebt werden. Die Männerpartei bietet Hintergrundwissen, welches von politischen Interessensgruppen nicht gerne gesehen werden mag. Doch eben deshalb ist genau eine Männerpartei als unabhängige Kraft in Österreich notwendiger denn je“, schließt Hannes Hausbichler ab.

Hinweise:
Aussendung des BMEIA zur Rücknahme aller Vorbehalte gegenüber der Kinderrechte-Konvention:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150928_OTS0183/bundesminister-kurz-klares-bekenntnis-oesterreichs-fuer-uneingeschraenkte-kinderrechte

Kontakt:

Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

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