Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Positionen und Forderungen der Männerpartei!

Die Männerpartei reklamiert seit Anfang an: Österreich verstößt ständig gegen Menschenrechte an Männern und Vätern, wie zuletzt im November ausgesandt: http://www.maennerpartei.at/tag-der-menschenrechte-männerpartei-fordert-fehlende-menschenrechte-für-männer

„Gesellschaftliche Blindflecken aufzulösen, dauert lange,“, so der Bundesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler, „doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nunmehr anhand eines bahnbrechenden Urteils gegen Deutschland die Aussagen der Männerpartei vollumfänglich bestätigt:
Kontaktverweigerung zwischen Eltern und Kindern (zumeist sind Väter betroffen) ist ein klarer Bruch der Menschrechte.
Zu lange Verfahrensdauern im Kontaktrecht verursachen Elternentfremdung und brechen somit das Menschenrecht von Vater und Kind auf Kontakt zueinander.
Kontaktzeiten werden bei Verweigerung zu wenig konsequent durchgesetzt. Auch dies widerspricht den Menschenrechten der Betroffenen.

Die Rechtspraxis in Deutschland ist praktisch dieselbe wie in Österreich. Daher ist für Hausbichler klar:
Ein gleichlautendes Urteil gegen Österreich ist unausweichlich. Auch und besonders in Österreich dauern Kontaktrechtsverfahren zu lange. Sie wurden durch die Reform von 2012 und die sarkastische Abkühlphase und die Familiengerichtshilfe sogar noch verlängert. Kontaktzeiten werden meist überhaupt nicht durchgesetzt, wenn eine Mutter verhindert und verweigert. Die Republik Österreich gibt also täglich Freibriefe zu Vaterentfremdung und Kontakterschwernis aus, nur, weil sie voreingenommen auf der Seite jeder Mutter steht, wie auch immer sich diese verhält.“, und setzt fort:

 „Für die Errichtung der Republik Österreich als Staat der Menschenrechte und Menschenwürde haben sich in der Vergangenheit viele Menschen eingesetzt und sogar geopfert. Wir bedauern, dass unsere Politik, aber auch unsere Justiz jetzt eine Republik daraus gemacht haben, die Menschenrechte strukturell und systematisch bricht. Es ist traurig, dass jetzt Väter in ihrer Ausweglosigkeit diese Republik wegen Bruch der Menschrechte verurteilen lassen müssen, dass ein Europäischer Gerichthof für Menschenrechte unsere Republik schuldig sprechen wird, als ob wir eine demokratisch und rechtsstaatlich unterentwickelter Staat sind.
Und doch: Im Familienrecht sind wir von Gerechtigkeit und Menschrechten weit entfernt. Daher werden wir unseren Klienten aus dem Männerservice zur Klage gegen den fortwährenden Bruch der Menschenrechte an ihren Kindern und ihren selbst raten.“, kündigt Hausbichler Klagen an.

Die Klage und der zu erwartende Schuldspruch wird letztlich das gesamte familienrechtliche System in Österreich in Frage stellen  –„Ein System, in dem das Resultat jedes Verfahrens meist im Vorhinein feststeht:“ rüttelt Hausbichler noch einmal mit zu Recht harten Worten wach: „Der Mutter wird fast immer Recht gegeben. Die lange Verfahrensdauer dient im Familienrecht meistens bloß dazu, Gründe zu suchen, um der Mutter recht zu geben und dem Vater jede Glaubwürdigkeit und Urteilsfähigkeit abzusprechen.“

„Die Forderungen und Kritikpunkte der Männerpartei haben in dieser Stunde mehr Gewicht denn je. Die etablierte Parteienpolitik wird zunehmend bemerken, wie die Menschen in Österreich der Männerpartei zunehmend Glauben schenken werden, mit jedem mal, wenn sich die Aussagen der Männerpartei bestätigen.“ schließt Hausbichler mit ernster Sorge um die Glaubwürdigkeit der Parlamentsparteien ab.

Hinweise:
Verurteilung Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof:
http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_72506292/mutter-liess-sohn-nicht-zum-vater-15-000-euro-entschaedigung.html
http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684
Das Urteil:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#{„appno“:[„62198/11″],“itemid“:[„001-150299“]}

Kontakt:

Hannes Hausbichler
Landesvorsitzender Vorarlberg
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456
https://i0.wp.com/bilder.t-online.de/b/72/50/72/82/id_72507282/610/tid_da/wegen-eines-ueberlangen-gerichtsverfahrens-erhaelt-ein-vater-eine-entschaedigung-von-15-000-euro-.jpg

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