Frauensprecherin Wurm möchte subjektives Empfinden zur Rechtsnorm erheben!

SPÖ-Frauensprecherin gegen Bagatellisierung

Wien (OTS/SK) – „Sexuelle Belästigung muss strafbar sein, daran führt kein Weg vorbei“, sagte SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm am Samstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Sie sei über die Pressemeldungen verwundert gewesen, wonach sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe wie das „Po-Grapschen“ nun nicht im Strafrecht verankert werden sollen. „Es wird mit den SPÖ-Frauen keine Bagatellisierung geben“, so die SPÖ-Frauensprecherin, die sich zuversichtlich zeigt hinsichtlich der Gespräche, die die Frauenministerin mit dem Justizminister am Montag führen wird. *****
Quelle: OTS_20150530_OTS0009
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150530_OTS0009/wurm-zu-stgb-reform-sexuelle-belaestigung-muss-strafbar-sein

Es ist wieder mal die gleiche Schiene. Nicht die Rechtsstaatlichkeit soll im Zentrum stehen, sondern die subjektive Einordnung einer Berührung als sexueller Übergriff. Für jeden der denken kann ist klar „Po-Grapschen“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Übergriff. Soweit sind wir mit der Frauensprecherin einig. Nur juristisch(!) lässt sich „Po“ nicht so einfach fassen. Was ist damit gemeint? Die oberen Oberschenkel auch? Was gehört zur „sexuellen Sphäre“ den sich die Geschlechterideologen&innen als Begriff einfallen haben lassen, damit ein Gesetz möglich wird? Dieser ist unbestimmbar und so wäre es möglich, dass nach dem Berühren der Hände bei einer Verabredung, das Legen der Hand auf den Schenkel der Frau als Übergriff gewertet würde, den sie erst danach, ohne das sie es dem zu forschen Mann unmissverständlich gesagt hat, der Polizei meldet? Undenkbar? Juristisch nicht. Es wäre durch das neue Gesetz gedeckt.
Daher fordern wir als Männerpartei, dass nicht die subjektive Einschätzung einer Person, die reine Aussage es als Übergriff erlebt zu haben, zum Maßstab von Gesetzen wird, sondern weiterhin die Beweisbarkeit und Bestimmbarkeit einer Tat die Grundlage unseres Rechtssystems bleibt. Es ist das ungewollte und übergriffige Berühren eines Menschen generell juristisch zu fassen und zu ahnden, wenn dies Sinn ergibt. Es schon wieder auf eine sexuelle Komponente zu reduzieren, kann nur Menschen einfallen, die Männer nur noch als aggressive Täter sehen. Aber nicht für die ganze Gesellschaft Verantwortung tragende Politkern&innen.

Kontakt:
Gerhard Kaspar
Landessprecher Wien
gerhard.kaspar@maennerpartei.at
Tel.: +43/664 532 01 81
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