Hebt der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Doppelresidenz auf?

Die vielfältigen Initiativen der Väterplattform und ihrer Mitglieder tragen Früchte: Endlich erhebt ein Landesgericht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof dagegen, dass die Doppelresidenz in Österreich gar nicht zulässig ist.

Der Bundesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler, sieht einen kleinen Schritt getan: „Wieder einmal haben die Politikerinnen, welche die echte Doppelresidenz blockiert haben, einen berechtigten Rückschlag erlebt.“

Doch der große Sprung zu wirklich gleichwertiger Elternschaft fehlt laut Hausbichler:

„Echte Doppelresidenz mag ab jetzt möglich sein. Doch sie hängt immer noch davon ab, ob die meist grundsätzlich obsorgeberechtigte Mutter zustimmt oder nicht, denn in der Praxis werden Richter die Doppelresidenz nur dann beschließen, wenn eine „gute Kooperation“ zwischen den Eltern besteht.

Somit kann eine Mutter auch künftig ganz allein bestimmen, ob sie den Vater in die alleinige Unterhaltszahlerrolle zwingt oder nicht, indem sie die Kooperation verweigert oder fair gemeinsam mit dem Vater für das Kind da sein will. Unsere Frauenpolitik wird das wohl wieder als „finanzielle Selbstbestimmung“ von Frauen bejahen – eine finanzielle Bestimmung durchaus, jedoch eigenmächtig von der Mutter über die Finanzen des Vaters.“

„Erfahrungsgemäß wird wieder nur ein Bruchteil der Kinder und Väter Österreichs von dem VFGH-Spruch etwas haben. Der Rest bleibt in den alten Rollen: Väter bleiben rechtlose Zahlväter, Kinder bleiben in der Gefahr, vom Vater entfremdet und gegen ihn aufgehetzt zu werden, und der Großteil der Frauen und Mütter, welche so etwas nie tun würden, verbleibt kopfschüttelnd darüber, wie die Republik Österreich die augenblicklichen Ungerechtigkeiten zulassen und sogar fördern kann.“ Umso mehr fordert die Männerpartei anlässlich des aktuellen Fortschritts:

– Doppelresidenz als Regelfall, jederzeit, auch später noch nach Änderung der beruflichen Gegebenheiten als Rechtsanspruch durchsetzbar,

– Nur einvernehmliche Aufenthaltsveränderung des Kindes, sofern sich beide Eltern kümmern und den Kontakt halten, unabhängig von Status der Obsorge,

Durchsetzbares Kontaktrecht und menschenwürdiges Unterhaltsrecht.

„Der Zustand unseres Familienrechts ist und bleibt desolat. Immer mehr Menschen wird dieses Unrecht bewusst. Die Männerpartei nimmt die Aufgabe der Bewusstseinsschaffung, Aufklärung und politischen Willensbildung in wachsendem Ausmaß wahr und bietet den Menschen in Österreich die längst notwendige Alternative,“ schließt der Bundesvorsitzende ab.

Hinweise:
http://derstandard.at/2000022664037/Verfassungsrichter-gruebeln-ueber-Doppelresidenz

Kontakt:
Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

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